Seminar zu Grundlagen des Presserechts in Mainz

Schülerzeitungsmacher, junge Journalisten, YouTuber und alle anderen, die Medien machen, stehen regelmäßig vor rechtlichen Problemen. Darf ich dieses Foto aus dem Internet verwenden? Worauf muss ich achten, wenn ich im Internet veröffentliche? Muss ich Interviews freigeben lassen? Was sagt das Presserecht allgemein für mich als jungen Medienmacher? Wir sorgen am 23.02.2019 für Klärung!

All diesen Fragen widmen wir ein Seminar zu den Grundlagen des Presserechts – insbesondere für junge Medienmacher. Zusammen mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz wird Rechtsanwalt Dr. Stefan Schatz zu dem Thema informieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Die Teilnahme am Seminar ist kostenfrei, wir freuen uns über die Teilnahme von jungen Medienmachern, aber auch Lehrkräften von Schülerzeitungsredaktionen o.a. Um Anmeldung wird gebeten, siehe unten.

Wann & Wo?
Samstag, den 23. Februar 2019
11 – 14 Uhr
Allgemeine Zeitung
Erich-Dombrowski-Straße 2
Konferenzraum Wonnegau/Taunus
55127 Mainz

Das Seminar behandelt die Grundlagen des Presserechts und klärt unter anderem folgende Fragen:

– Recht am eigenen Bild und berechtigtes öffentliches Interesse – wo liegt die
Grenze?
– Was ist in Bezug auf das Urheberrecht beim Abdruck von Fotos zu beachten?
– Wie eingeschränkt sind Pressevertreter bei der Namensnennung?
– Gibt es bei der Autorisierung von einzelnen Zitaten und ganzen Interviews
beachtenswerte Unterschiede?

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