Schülerzeitungswettbewerb

In Rheinland-Pfalz gibt es einen Schülerzeitungswettbewerb des Bildungsministerium, der sich jährlich mit vier Schülerzeitungswettbewerben der Regionalzeitungen (Rheinpfalz, Rhein-Zeitung, Trierischer Volksfreund, Allgemeine Zeitung/Wormser Zeitung; jeweils für das entsprechende Verbreitungsgebiet) abwechselt.

Preise

Das Bildungsministerium des Landes Rheinland-Pfalz lobt für die ersten drei Plätze je Schulkategorie sowie schulartübergreifend für Online-Zeitungen Geldpreise über 600€ aus. Die Schülerzeitung auf dem ersten Platz erhält 300€, auf dem zweiten 200€ und die Zeitung auf dem dritten 100€. Insgesamt werden somit Geldpreise im Wert von über 3.000€ vergeben. Zusätzlich werden an gute neue Schülerzeitungen Sonderpreise vergeben.

Jury

Die Jury beim Schülerzeitungswettbewerb des Bildungsministeriums besteht aus Vertretern des Ministeriums, der LandesschülerInnenvertretung, des Landeselternbeirats sowie der fördernden Institutionen. Darüber hinaus sind Journalisten der Regionalzeitungen, Schüler und Lehrer zur Jurierung eingeladen.

Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb ist über die Schulleitung der jeweiligen Schule möglich. Dazu muss der auf der Webseite des Ministeriums verfügbare Anmeldebogen ausgefüllt werden. Die genauen Teilnahmebedingungen sind hier aufrufbar.

Mehr Informationen
Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, im Rahmen der durch das Grundgesetz und die Verfassung für Rheinland-Pfalz garantierten Meinungs- und Pressefreiheit Schülerzeitungen herauszugeben und auf dem Schulgelände zu vertreiben. Die eine Schülerzeitung herausgebenden Schülerinnen und Schüler entscheiden darüber, ob diese in ihrer alleinigen Verantwortung oder im Rahmen einer schulischen Veranstaltung erscheint. Eine Zensur findet nicht statt.
Schulgesetz RLP, § 36
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